FBerV

Erteilung einer Fahrberechtigung an​ Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes.

Umfang der Ausbildung

 

Fahrberechtigung bis 4,75 to: 

  • Die Ausbildung besteht aus mindestens fünf Einheiten zu je 45 Minuten.
  • In einer Einheit hiervon sind die Ausbildungsinhalte in einem theoretischen Unterricht zu vermitteln.

 

Fahrberechtigung bis 7,5 to:

  • Die Ausbildung besteht aus mindestens sieben Einheiten zu je 45 Minuten.
  • In einer Einheit hiervon sind die Ausbildungsinhalte in einem theoretischen Unterricht zu vermitteln.

 

Ausbildungsinhalte:

  • §§ 35 und 38 StVO Sonder- und Wegeregeln   -   Rechtsgrundlagen. 
  • Verhalten bei Einsatzfahrten.
  • Verhalten bei Fahrzeugaufstellung und Absicherung an der Einsatzstelle.

Referenzen

CJD Das  Bildungs- und Sozialunternehmen

ProMedic Rettungsdienst gGmbH

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